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Würden praktisch alle Fälle, in denen Whistleblower bzw. Informanten Hinweise und Informationen weitergeben, nicht einwandfrei funktionieren, hätten die Medien nicht mehr viel zu berichten - der Informationsstrom würde völlig versiegen. Denn die Medien können nur das an die Öffentlichkeit weitergeben, was sie erfahren. Unabhängig davon, ob die Initiative von einem Journalisten ausgeht, der beim Recherchieren ist, oder von einem Informanten. Beide gehen für den Augenblick oder auch eine bestimmte Zeit eine Art von Kooperation ein, die in der Regel nur den beiden Beteiligten bekannt ist. Und sie basiert sie auf einem absolut verlässlichen Vertrauensverhältnis. Die Spielregeln einer solchen Kooperation vereinbaren beide ganz individuell. Sie sind auch nur den beiden ‚Partnern' bekannt.
Aus diesem Grund ist es auch nicht so einfach, typische und perfekt gesicherte Beispiele zu finden und zu beschreiben. Das wäre in vielerlei Hinsicht sogar kontraproduktiv.
Trotzdem wollen wir zwei Fälle aufgreifen, die aus anderen Gründen bekannt geworden sind. Der eine Fall funktioniert noch heute absolut perfekt - es betrifft die Affäre Franz STEINKÜHLER aus dem Jahre 1993, die bereits unter "Bedeutung" skizziert wurde. Das Beispiel ist deshalb aufschlussreich, weil auch der Informant von sich aus alles unternommen hatte, um völlig im Hintergrund bleiben zu können. Auch dies kann eine Anregung sein, dass man - bei wirklich sehr brisanten Informationen - einen Dritten, z.B. einen sehr guten Vertrauten oder auch einen Rechtsanwalt einschaltet. Rechtsanwälte beispielsweise unterliegen dem Anwaltsgeheimnis - sie dürfen und müssen ihre Mandanten nie verraten, denn auch sie haben, wie die Journalisten, ein Zeugnisverweigerungsrecht, etwa vor Gericht. Einen Rechtsanwalt als Boten einzuschalten, ist immer das allersicherste, um sich mehr als zu einhundert Prozent abzusichern.
Der zweite Fall ist aktuell und handelt von dem englischen Biowaffenexperten
im britischen Verteidigungsministerium, David KELLY, der im Juli 2003 Selbstmord
verübte. KELLY war einer der UNO-Inspektoren, die vor Beginn des Irakkrieges
durch die USA und Großbritannien im Frühjahr 2003 das Waffenarsenal von Saddam
Hussein auf sein Bedrohungspotenzial hin untersucht, aber nichts gefunden hatten.
Einer der 12 obersten Richter des britischen Königreichs, Lord HUTTON,
hatte diesen Selbstmord untersucht und seine "Schlüsse" (conclusions),
wie es dazu gekommen war, am 28. Januar 2004 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Dieser tragische Ausgang ist ein Negativbeispiel. Auf der einen Seite hat der
Arbeitgeber, die britische Regierung unter ihrem Ministerpräsidenten Tony BLAIR,
nicht alles getan, um den Informanten - nach dessen 'Fehltritt' - zu betreuen,
so die Einschätzung des Richters Lord HUTTON. Die Vertreter der britischen
Medien sehen das anders: die Regierung habe das Gegenteil praktiziert und den
Namen des Informanten wissentlich weiter gegeben, um ihn damit bloß zu stellen
und ihn damit unter Druck zu setzen.
Egal wie: Auf der anderen Seite war aber auch der Reporter der BBC (British
Broadcasting Corporation) nicht immer vorsichtig genug. Und zu guterletzt hatte
der Whistleblower offenbar nicht (mehr) die Nerven, diesen Stress durchzuhalten.
Der stern-Redakteur Michael BACKHAUS vom Bonner Büro, der im Frühjahr 1993 gerade mit einer weiteren Story den seinerzeit berühmt-berüchtigten Bundesverkehrsminister Günther KRAUSE, CDU, zum Rücktritt veranlasst hatte - die treibenden Kräfte waren neben dem stern (Umzugsaffäre) der SPIEGEL (Putzfrauenaffäre) -, wird im Frühstücksfernsehen von SAT.1 mit der Frage konfrontiert: Wie erfährt man solche Informationen? Der stern-Jounalist (heute Chefredakteur der Passauer Neuen Presse, Passau) nutzt die Gelegenheit und betont vor allem die Rolle von Informanten, die kein Risiko eingingen, weil sie wirksam geschützt werden könnten.
Nur wenige Tage später klingelt beim stern-Journalisten das Telefon, der Anrufer bleibt anonym: Der IG-Metall-Chef, der bekanntlich gerade in aller Öffentlichkeit zur Solidarität mit den ostdeutschen Arbeitskumpeln aufrufe, um mittels eines Arbeitskampfes einen neuen Tarifvertrag durchzusetzen, hätte für sich ganz privat seinen besten Abschluss, sprich mehrere größere Aktienkäufe getätigt, die ganz offensichtlich nach einem Insider-Geschäft aussähen. Allein der zeitliche Ablauf von Käufen, Aufsichtsratssitzung, in der die Fusion verkündet wurde, und Wiederverkäufe der inzwischen gestiegenen Aktienwerte stimme verdächtig. Interessiert?
Der Journalist erhält erste Informationen und Hinweise am Telefon, die er nun gegenchecken muss, um die Zuverlässigkeit des Informanten zu überprüfen: Die Namen der Firmen und Aktien sowie ihre Kursentwicklung, die Daten und Tagesordnungspunkte der Aufsichtsratssitzungen usw. Danach muss der Redakteur warten, denn er hat weder Telefonnummer noch Namen des Anrufers und somit keinerlei Anlauf- oder Rückmeldestelle - der Informant geht offenbar auf Nummer sicher.
Der zweite Anruf lässt auf sich warten, aber er kommt. Die Informationen werden brisanter: die Nummern des Aktiendepotkontos, erste Daten zu den Transaktionen usw... Die Informationen stellen einen klaren Bruch des Bankgeheimnisses dar - es ist eines der best geschützten Geheimnisse in vielen Ländern der Welt. Die Informationen erweisen sich als korrekt: Am 18. März hatte der Gewerkschaftsführer eine Tranche im Wert von fast einer Viertelmillion DM an MAH-Aktien über seine Bank erworben, eine Woche später nochmal für etwa die gleiche Summe und dann nochmals ein kleineres Paket. Einen Tag vor der entscheidenden Aufsichtsratssitzung dann nochmals ein größerer Aktieneinkauf: für rund eine halbe Million - dieses Mal auf den Namen und das Konto seines zehnjährigen Sohnes. Zweieinhalb Wochen später ist der Wert aller eingekauften Aktien gestiegen: STEINKÜHLERS Kursgewinn beträgt fast 180.000 DM. Und dies in genau vier Wochen.
Nach mehreren einseitigen Telefonanrufen ist man sich einig: Der stern wird die Geschichte bringen, aber erst nach Beendigung des Streiks; zweitens, der Informant bekommt sein gewünschtes Honorar, muss dazu aber nach Hamburg in die Gruner+Jahr-Zentrale kommen - Honorarverträge werden auf kaufmännischer Basis, sprich über einen ordentlichen Vertrag abgewickelt: a) die Zahlung erfolgt erst nach Veröffentlichung, b) die Story muss bis dahin exklusiv bleiben und c) die Fakten zutreffend sein. Dazu muss sich der Informant offenbaren. Dies geschieht. Bei einem ausführlichen Frühstück im Hotel Steigenberger, zu dem der Journalist im Einvernehmen mit dem Informanten einen Freund hinzugebeten hatte, der aus der Aktien- und Börsenwelt stammt und sich auskennt, werden letzte Fachfragen geklärt, ob alles stimmig ist, und letzte Details der Story gecheckt und bewertet: Kann man das so formulieren? Ist das die richtige Schlussfolgerung? Was will die ganze Geschichte eigentlich sagen?
Die Geschichte steht. Einem Notar gegenüber hat sich der Informant via Personalausweis zu erkennen gegeben und so nimmt alles seinen vorgesehenen Lauf. Am Samstag, den 15. Mai 1993, kommt Franz STEINKÜHLER von einer Sitzung aus Genf zurück - Michael BACKHAUS präsentiert ihm am Telefon die Fakten. "Die Fakten stimmen", so der Gewerkschaftsboss, aber sie seien falsch interpretiert!
Der stern gibt seine übliche Vorabmeldung via Presseverteiler an die Medien am Montagmorgen. Am nächsten Tag steht die Meldung in allen Tageszeitungen. Der IG-Metall-Chef beraumt noch für den gleichen Tag eine Pressekonferenz an - sie wird für ihn zum Desaster - den gezielten Fragen und Schlussfolgerungen der vielen Journalisten ist er nicht mehr gewachsen: Entweder man macht solche Geschäfte und denkt an nichts Böses - dann ist man blauäugig und sollte nicht im Aufsichtsrat sitzen. Oder aber: Man ist clever und macht solche Insider-Geschäfte, die zwar verpönt, aber derzeit ja noch nicht strafbar seien; dann aber wäre die Frage, ob sich ein solches Verhalten mit den Attituden eines Gewerkschaftsführers vereinbaren lasse, der regelmäßig auf Spekulanten schimpfe.
Die Kommentare tags drauf fallen bissig aus. Jetzt rufen auch die Funktionäre aus rund 200 Bezirksverwaltungen in der IG-Metall-Zentrale in Frankfurt an, denn sie verstehen die Welt von Franz STEINKÜHLER nicht mehr. Der hatte zwar noch am Samstagnachmittag den Daimler-Chef telefonisch beim stern vorgeschickt, der die Ordnungsmäßigkeit der fraglichen Vorgänge attestieren, sich aber nicht für des Gewerkschaftsführers weiße Weste verbürgen mochte. Am Mittwoch, dem 19. Mai, weil der reguläre Donnerstagstermin auf einen Feiertag fällt, steht die Geschichte im Blatt (stern Nr. 21/93): "Sein bester Abschluss".
Im persönlichen Beraterkreis überlegt STEINKÜHLER, ob er kämpfen soll. Es sieht danach aus. Doch dann bekommt er mit, dass der stern noch von weiteren Aktiendeals weiß: seine am 8. März eingekauften Aktien des niederländischen Flugzeugherstellers Fokker, der wenig später von der Daimler-Tochter "Dasa" mehrheitlich übernommen wird. Am Dienstag darauf, noch vor Erscheinen der zweiten stern-Geschichte (Nr. 22/93: "Wie stehen die Aktien, Franz?") tritt STEINKÜHLER zurück. Seine Erklärung, die er vor seinen Kollegen abgibt, besteht aus ganzen drei Sätzen.
Die Fakten, die der stern in seiner zweiten Geschichte zur ersten nachlegt, sind erdrückend. Allerdings sind Insider-Geschäfte erst seit 1994 strafrechtlich relevant, waren aber seinerzeit bereits aufgrund eines Ehrenkodex absolut verpönt, und schon damals haben Experten nach klaren gesetzlichen Regelungen gerufen. So gesehen hat STEINKÜHLER nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Jedoch hat ihn diese selbst verursachte Affäre seinen Job, seine Glaubwürdigkeit, sprich seinen Ruf gekostet.
Ein Image-Problem (Bankgeheimnis!) hat nach der Veröffentlichung aber auch die Bank: die damals noch teilsweise gewerkschaftseigene Bank für Gemeinwirtschaft (BfG), Filiale Stuttgart, die ehemals auch Hauptfinanzier aller grandios pleite gegangenen gewerkschaftseigenen Unternehmen war, die eigentlich alles besser, sprich sozialer und menschenfreundlicher machen wollten: Neue Heimat-Affäre 1982, Co-op-Skandal 1988. 1992 ist die BfG selber an der Reihe: Die Gewerkschaften müssen ihre völlig abgemagerte Bank mehrheitlich verkaufen (heute: SEB - Svenska Enskilda Bank).
Der Ex-Gewerkschaftsführer, der ein knappes Jahr nach seinem Rücktritt, am 18.3.1994, dem "SZmagazin" unter der Überschrift "Ich werde nicht aufhören, den zu suchen, der mich verraten hat. Und ihm dann eine runterhauen!" ein Interview gibt, sowie die BfG-Bank tun sich zusammen. Sie versuchen, den Informanten zu entlarven. Insgesamt dreizehn Personen, die potenziell infrage kommen, kann man eingrenzen - doch weiter kommen die Bank und STEINKÜHLER nicht. Man versucht es anders: mit Fotos - wer hat wen wann und mit wem zusammen wo gesehen? Die Bilder stammen aus den Personalakten der Bank. Auch dies führt zu keinem Ergebnis. STEINKÜHLER und die BfG ziehen ihr letztes Register: Gewerkschaftssolidarität - zumindest kennen wir für die nachfolgende Darstellung keine andere plausible Erklärung.
Auch in Medienunternehmen gibt es Mitarbeiter, die Mitglied einer Gewerkschaft sind. Zum Beispiel in der IG Medien, der damaligen ÖTV (heute ver.di) u.a.m. Und auch in Spesenabrechnungs-Abteilungen arbeiten gewerkschaftlich ausgerichtete Menschen. Egal, was sich zugetragen hat:: Die BfG erlangt Kenntnis von jenem Namen, den der stern-Redakteur auf seiner Spesenabrechnung als "bewirtete Person" eingetragen hatte - Anlass war das gemeinsame Frühstück im Hotel Steigenberger vor der fraglichen Vertragsunterzeichnung mit dem Informanten.
Im Normalfall passiert so etwas nicht, dass Namen von Informanten oder anderen Personen über eine Spesenabrechnung bekannt werden, denn auch die Mitarbeiter aller anderen Abteilungen eines Medienunternehmens wissen um die besondere Sensibilität des Presserechts und des Informantenschutzes. Aber: ganz ausschließen kann man so etwas nicht.
Egal wie: Die weitere Geschichte nimmt einen anderen Verlauf als nach dieser Panne eigentlich abzusehen wäre - der Informant hatte eine zusätzliche Sicherheitsbarriere eingebaut.
Auf der Spesenabrechnung des Journalisten stehen zwei Namen: der des Redakteurs und jener seines Freundes, den er als Börsenfachmann im Einvernehmen mit dem Informanten dazugebeten hatte. Der Name des Informanten findet sich auf dem Beleg (natürlich) nicht. Das können der abgetretene Gewerkschaftsboss und die Ex-Gewerkschaftsbank aber nicht wissen, und so wird der Frankfurter Aktienexperte, der Freund des Journalisten, auf Verlangen der BfG-Bank zum Vorstand der Deutschen Börse einbestellt. Dort legt man ihm dreizehn Fotos vor: Er möge doch bitteschön sagen, mit wem er zusammen in Hamburg auf Kosten des stern getafelt habe.
Der Versuch, mittels gewerkschaftlicher Solidarität, den Informantenschutz
auszuhebeln, misslingt: Der dritte Mann, der so genannte Informant, ist nicht
auf den fraglichen Fotos abgebildet. Es kann auch gar nicht anders sein. Denn
der wirkliche Informant ist nie in Erscheinung getreten - weder am Telefon noch
persönlich beim stern in Hamburg. Der Kontakt zwischen dem wirklichen Informanten
und dem Journalisten lief die gesamte Zeit über einen Vertrauensmann, den der
tatsächliche Informant - ganz offensichtlich aus Gründen der Vorsicht angesichts
der Brisanz der gelieferten Informationen - zwischengeschaltet hatte. So ist
dem stern zwar der Mittelsmann bekannt, der in Hamburg war und für den schon
der reguläre rechtliche Informantenschutz gilt, den wirklichen Informationsgeber
kennt bis heute nur sein eigener Gewährsmann. Und so wird es auch bleiben (mehr
...).
Wir können die ‚Affäre' und deren Tragik nur auf Grund der vielen Akten und Aussagen beschreiben, die der Richter Lord HUTTON, in seiner Untersuchung zusammengetragen hatte und u.a. auch ins Internet stellen ließ. Er hatte diesen Auftrag von der britischen Regierung erhalten, nachdem Ministerpräsident Tony BLAIR unmittelbar nach dem Selbstmord von David KELLY von Journalisten gefragt wurde, ob er Blut an seinen Händen habe.
Lord HUTTON hatte alle direkt und indirekt Beteiligten als Zeugen vernommen, um herauszufinden, was da genau passiert war. Zu den Zeugen, die vor den Richtertisch treten mussten, gehörten auch der britische Verteidigungsminister, für dessen Haus der Biowaffenexperte David KELLY tätig war, sowie Ministerpräsident Toni BLAIR. Die Aussagen aller 74 Zeugen sowie alle Unterlagen und Dokumente einschließlich aller e-mails, die in dieser Untersuchung eine Rolle spielen, können Sie im Internet in Augenschein nehmen: www.the-hutton-inquiry.org.uk. Dort kann man sich auch den Abschlußbericht vom 28.1.2004 downloaden.
Zunächst eine Zusammenfassung und Kommentierung der Geschehnisse, wie sie sich aus den Anhörungen, den Dokumenten und dem Untersuchungsbericht selbst ergeben. Danach wollen wir den Untersuchungsbericht kurz vorstellen und kommentieren.
Der BBC-Reporter Andrew GILLIGAN hatte am 29. Mai 2003 in der bekannten BBC-Morgensendung "Today" (kurz nach 6 Uhr), die von sehr vielen Menschen, u.a. auch von fast allen Politikern und praktisch allen Nachrichtenagenturen gehört wird, davon berichtet, dass die britische Regierung ein Dossier, das die Gefährlichkeit von Saddam Hussein belegen sollte, in seiner Aussagekraft verschärfen ließ - entscheidende Passagen sollten ‚mehr sexy' werden. Dies betraf vor allem die folgende Aussage, der Irak könne "innerhalb von 45 Minuten" biologische oder chemische Waffen zum Einsatz bringen. Das Dossier, um das es hier ging, sollte im Herbst 2002 die Öffentlichkeit überzeugen, dass man gegen den Irak einen präventiven Krieg führen müsse, um sich selbst zu schützen. Zu der Meldung, Sadam Hussein könne "innerhalb von 45 Minuten" Massenvernichtungswaffen einsetzen, machte der Reporter noch eine Anmerkung - es ist jener zentrale Satz, den Lord HUTTON später ins Visier nehmen sollte: "Die Regierung wusste wahrscheinlich, dass diese 45-Minuten-Zahl falsch war, noch bevor sie beschloss, sie in den Bericht zu stellen."
Die Meldung lief noch am selben Tag in allen elektronischen Medien. Tags drauf titelten die Zeitungen "45 Minuten bis zum Angriff".
Die Folgen: Der Reporter und die BBC geraten unter heftigen Beschuß, und zwar seitens der britischen Regierung, die sich ohnehin die ganze Zeit über die kritische Berichterstattung dieses öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders zum Thema Irak-Krieg geärgert hatte. Toni BLAIR's PR-Chef Alistair CAMPELL (im Sommer 2003 auf Grund dieser Affäre zurückgetreten) schreibt am 6. Juni an den BBC-Nachrichtenchef: "Die Berichte erwecken den Eindruck, die Regierung habe Großbritannien auf der Grundlage einer Lüge in den Krieg geführt."
Weil dieses Thema ganz Großbritannien in Atem hält, führt das Parlament bzw. der außenpolitische Ausschuss eine öffentliche Anhörung durch. Am 19. Juni muss auch der Journalist GILLIGAN aussagen. Er benennt seine Quelle dabei nicht, muß aber eine Beschreibung dergestalt machen, dass seine Quelle aus dem Kreis der Irak-Waffenkontrolleure stamme. Im Zuge dieser Anhörung werden weitere Zeugen, unter anderem auch Waffenkontrolleure vorgeladen, und darunter eben auch der Biowaffenexperte Dr. David KELLY, der Informant für GILLIGAN war.
KELLY teilt daraufhin von sich aus seinem Vorgesetzten mit, dass er ein nicht-autorisisertes Treffen mit dem BBC-Reporter gehabt habe. Damit ist der Name des Whistleblowers dem Arbeitgeber (Verteidigungsministerium) bekannt, der nun von sich aus alles unterlässt, dass dieser Name später, als Journalisten und Medien auf diese Affäre eingehen und recherchieren, nicht unbekannt bleibt. Konkret hatte die Regierung ein ausgesprochenes Interesse daran, den Experten unter anderem auch dadurch unter Druck zu setzen, dass sich möglichst viele Reporter um KELLY kümmern sollten. So hatte es BLAIR's persönlicher Berater und PR-Chef CAMPELL geplant. CAMPELL notiert sich am 6. Juli zu dieser Strategie in seinem Tagebuch "This would fuck Gilligan" (übersetzt: "Damit würde Gilligan in der Scheiße sitzen").
Als der Name KELLY - wie seitens des Arbeitgebers beabsichtigt - in allen Medien bekannt wird, flieht dieser am 11. Juli vor dem ganzen Rummel nach Cornwall, wo er erfährt, dass er am 17.Juli vor dem Parlamentsausschuß aussagen muß. Sein Vorgesetzter schreibt drei Tage später über KELLY: "Er wird mit dem Druck nicht gut fertig." Zu einer weiteren geplanten Anhörung KELLY's vor den Parlamentariern kommt es nicht mehr: David KELLY schneidet sich bei seinem letzten Spaziergang die Pulsadern auf.
Was KELLY genau dazu bewogen hat, warum er sich von sich aus seinem Vorgesetzten gegenüber ge-outet hat und was er sonst noch möglicherweise hat befürchten müssen (z.B. an Veröffentlichungen, etwa über sein Privatleben usw.), das alles wissen wir nicht. Sicher ist nur, dass er dieser Drucksituation nicht gewachsen war - möglicherweise, weil er nicht genug Rückendeckung seitens seiner Familie, Freunde oder sonstwen hatte. Soweit zur Person und zur Tragik von David KELLY.
Die BBC und ihr Reporter GILLIGAN hatten gemacht, was Medien und Journalisten machen: Informationen aufspüren, sie prüfen um sie dann zu veröffentlichen. Dies geschah auch hier. Allerdings lassen sich einige Schwachstellen ausmachen. Aber auch das ist nichts ungewöhnliches - im journalistischen Aktualitäts-Stress läuft selten alles völlig rund.
GILLIGAN hatte sich im Mai 2003 mit KELLY in einem Hotel zu einem Gespräch getroffen, bei dem es vor allem um den Irak gegangen war und bei dem auch die fraglichen Textpassagen gefallen waren: zum einen, dass die Aussagen des Dossiers entgegen der Empfehlungen des Geheimdienstes verschärft wurden, zum anderen, dass die Regierung dies so wollte. Allerdings wird der der Reporter später vor dem HUTTON-Untersuchungsausschuß seine ursprünglichen Aufzeichnungen nicht mehr finden und deshalb nicht mehr wortwörtlich belegen können, was KELLY ganz exakt gesagt bzw. wie er es genau formuliert hatte. Der Reporter jedenfalls ließ das, was er sich notiert hatte, auch über den Sender gehen. Soweit alles kein wirkliches Problem.
Das wirklich Problem entsteht, als sich die BBC und ihr Reporter GIILIGAN nach der Sendung gegenüber der Regierung wegen ihrer scharfen Angriffe rechtfertigen müssen - vor den anderen Medien, aber eben auch in dem gerade tagenden parlamentarischen Ausschuss. Zwar hat GILLIGAN seinen Informanten namentlich nicht verraten, aber durch seine Einlassung, ihn der beruflichen Tätigkeit nach ganz grob zu beschreiben, hatte der Reporter dann doch mehr ausgesagt, als KELLY gut getan hätte. Eigentlich hätte GILLIGAN jegliche Aussagen über seinen Informanten gänzlich verweigern sollen.
Dass GILLIGAN seine Textpassage vor dem Ausschuss korrigieren bzw. abschwächen muß, nach der die Regierung "wahrscheinlich" gewußt habe, dass die "45-Minuten"-Behauptung nicht stimme, fällt zwar peinlich auf ( KELLY hatte dies möglicherweise so konkret nicht formuliert), tangiert aber das eigentliche Problem nur wenig, dass der Name KELLY bekannt geworden war.
GILLIGAN hatte aber einen zweiten Fehler begangen. Er hatte, offenbar um die Glaubwürdigkeit seiner Information und seiner Geschichte vor dem Parlamentsausschuss nachträglich bestätigen zu lassen, einigen - offenbar mit ihm näher bekannten - Parlamentsabgeordneten den namentlichen Tipp gegeben, auch den Waffenexperten David KELLY, also seinen eigenen Informanten, als Zeugen vorzuladen. Ob und wie der Name aus diesem Kreis in andere Kreise dann möglicherweise weitergesickert ist, wissen wir nicht. Es ist aber auch unerheblich, denn KELLY hatte ja von sich aus seinem Vorgesetzten von seinem nicht autorisierten Gespräch mit dem BBC-Reporter Mitteilung gemacht.
Es gab aber offenbar auch keine genauen Absprachen zwischen Whistleblower und Journalist darüber, wie die Quelle, sprich der Name KELLY, genau behandelt, sprich beschrieben werden solle oder dürfe. Und wenn es eine solche Vereinbarung gegeben haben sollte, dann hat sich - möglicherweise - der Journalist nicht genau daran gehalten.
Der abschließende Untersuchungsbericht des Richters Lord HUTTON jedenfalls hatte nicht die Probleme des Informanten untersuchen wollen oder sollen. Der Untersuchungsauftrag hieß auch nicht: Wie kann man wichtige Informanten wirksam schützen, wenn diese relevante Informationen an die Öffentlichkeit geben. Es ging auch nicht darum, zu klären, was in diesem konkreten Fall 'schlecht' für den Whistleblower gelaufen war.
Der Auftrag des regierungsinitiierten Untersuchungsberichtes lautete ganz anders. Nämlich "dringlich eine Untersuchung über die Umstände von Dr. Kellys Tod zu führen". Der Premierminister sah sich ja mit der Frage konfrontiert, ob er eine wie auch immer geartete Mitschuld trage. Denn bis heute wurden ja keinerlei Waffen gefunden, die den damals proklamierten Kriegsgrund rechtfertigen könnten. Und BLAIR sah sich wegen der BBC-Behauptung, er bzw. seine Regierung habe "wahrscheinlich" gewusst, dass diese Behauptung falsch sein ("45 Minunten"), als Lügner diffamiert. "Wäre diese Behauptung richtig, müsste ich zurücktreten", hatte BLAIR als "Zeuge" vor Lord HUTTON und der Öffentlichkeit erklärt.
Wie an der "45-Minuten"-Formulierung gearbeitet wurde, lässt sich dem Bericht entnehmen. Ursprünglich hieß der Satz im Entwurf zum fraglichen Dossier, so wie ihn die geheimdienstnahe und ihre Aussagen sorgsam wählende Institution "Joint Intelligence Committee" formuliert hatte: "Möglicherweise kann der Irak chemische oder biologische Waffen in 45 Minuten einsatzbereit machen."
"'Möglicherweise' ist zu schwach", schrieb BLAIR's PR-Berater Alastair CAMPELL in seiner e-mail am 17. September 2002 zurück, in der er weitere 15 Änderungsvorschläge machte. Tags drauf kam die Vollzugsmeldung: "Die Formulierung, die Sie kritisiert haben, wurde verschärft." Im Dossier steht daher: "Einige Waffen sind 45 Minuten nach einem Befehl einsatzbereit." Allerdings ist nichts mehr davon zu lesen, welche Waffen nach "45 Minuten" einsatzbereit sein sollen: klassische Gewehre oder Massenvernichtungswaffen. Da als Kriegsgrund die Gefahr von Massenvernichtungswaffen beschworen wurde, konnte man davon ausgehen, dass die neue Formulierung ihre Wirkung tun würde. Genau diesen Hergang dieser Formulierung hatte KELLY dem BBC-Reporter offenbart.
Fakt ist also, dass die fragliche "45-Minuten"-Behauptung 'geschönt', d.h. hier wegen ihrer beabsichtigten Wirkung verschärft wurde. Dies betraf den einen Teil der Nachricht, die der BBC-Reporter gesendet hatte.
Der andere Teil der Nachricht, dass die Regierung "wahrscheinlich" gewusst habe, dass die "45-Minuten"-Behauptung an sich falsch sei, hatte der Reporter nicht als definitive Tatsache behauptet, sondern diese Aussage mit dem Hinweis "wahrscheinlich" eingeleitet. Das ist journalistisch absolut korrekt formuliert und in keiner Weise zu beanstanden. Dass der Reporter diesen ganzen Vorgang überhaupt aufgegriffen und berichtet hatte, ist journalistisch ebenfalls nicht nur korrekt, sondern genau die Pflicht eines Journalisten.
Der Bericht des ehrwürdigen Richters Lord HUTTON stellt zwei Dinge in den Vordergrund: Zum ersten wird klargestellt, dass der britische Premier BLAIR nichts mit dem Selbstmord zu tun habe. Mit diesem Statement sah sich Tony BLAIR reingewaschen. Zu der Frage, ob der Irak Massenvernichtungswaffen habe und ob die 45-Minuten-These richtig oder falsch sei, äußerte sich Lord HUTTON unmißverständlich: "Dies gehörte nicht in meinen Kompetenzbereich."
Statt dessen sah sich der Richter offenbar bemüßigt, der BBC die Leviten zu lesen und einige redaktionelle Praktiken anzuprangern. Dies ist der zweite Kern des Untersuchungsbericht ausmacht. Einer der Vorwürfe: der Nachrichtenchef habe GILLIGAN's Text vor der Sendung nicht gelesen oder gegengecheckt. Üblicherweise sendet die BBC brisante Nachrichten erst oder nur dann, wenn sich eine Meldung durch mindestens zwei, besser drei andere Quellen verifizieren lässt. Dies war hier nicht der Fall. Die Journalisten fanden die Information so wichtig und den (einzigen) Informanten so glaubwürdig, dass sie diese Meldung trotzdem gesendet haben. Auch dies ist journalistisch absolut korrekt. Und in demokratischen Gesellschaften legitim, denn genau dies macht die Watch-Dog - Funktion der Medien aus.
Da der englische Premier bis heute (Zeitpunkt der Veröffentlichung des HUTTON-Berichts) glaubt, dass der irakische Diktator Massenvernichtungswaffen besessen habe und dass man diese auch irgendwann finden werde, kann er auch nicht die Unwahrheit gesagt oder gar gelogen haben - z.B. mit der "45-Minuten"-Behauptung. Dies hat er genau so einen Tag nach HUTTON im englischen Parlament erklärt. Statt dessen habe BBC gelogen.
3) Resümee dieses tragischen Falles:
Diese 'Logik' muß man angesichts der Fakten im Zusammenhang mit der Frage bzw. der (bisher erfolglosen) Suche nach Massenvernichtungswaffen im Irak nicht weiter kommentieren.
Anmerken sollte man aber doch noch die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser
Logik. Im Vereinigten Königreich existiert kein eigentliches Presserecht.
Es gibt anerkannte Grundrechte, die allerdings in keiner Verfassung stehen.
Die Grundrechte wiederum schützen die Menschen in ihrer persönlichen
Würde und öffentlichen Ehre. Wenn dann noch rechtlicher Raum sozusagen
übrig bleibt, dürfen die Medien auch kritisch berichten.
Aber im Gegensatz etwa zu Deutschland gibt es auf britischem Boden kein presserechtlich
anerkanntes "öffentliches Informationsinteresse". In Deutschland
wird regelmäßig das Recht auf Privatspähre gegen das "Recht
der Öffentlichkeit auf Information" gegeneinander abgewogen. Nicht
so in Großbritannien. Aus diesem Grund hat dies auch Lord HUTTON nicht
getan. Und deswegen wird ein weiterer zentraler Satz verständlich, den
er mehrmals hervorgehoben hat: "Die Medien sollten falsche Beschuldigungen,
die die Integrität anderer verletzen, unterlassen."
Dies muß man wissen, um zu verstehen, was der Lord HUTTON-Bericht sagt. Und was er nicht (mehr) sagt.
Der Ausgang dieses Falles ist tragisch. Und die Informationen des Informanten waren politisch wichtig. Vielleicht hätte die Vermeidung der kleinen Fehler vieles verhindert. Aber das wissen wir nicht. Klar ist, dass Whistleblower mit gewissen Risiken leben. Man muß sie darauf vorbereiten. Und wenn nötig, wirksame Hilfestellung geben. Das wichtigste dabei ist der Schutz. Der muß an allererster Stelle stehen.