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Warum Whistleblowing wichtig ist

Konstruktive Kritik, Controlling oder Qualitätssicherung gehören heutzutage zu den unverzichtbaren Prinzipien modernen Managements, wenn es darum geht, zielgerichtet und effizient zu produzieren oder effizient und fair zu verwalten. Bekanntermaßen haben sich solche Methoden noch nicht überall flächendeckend durchgesetzt. Qualität und Effizienz bedeuten dabei: hoher Anspruch, beispielsweise möglichst hohe Sicherheit für Nutzer, sowie möglichst wenig Verschwendung von notwendigen Ressourcen (z.B. von Steuergeldern oder sonstigen Ausgaben, etwa in Form überhöhter Preise für die Verbraucher).

Nichts anderes ist im Prinzip Whistleblowing:

aufmerksam zu machen, die andere (noch) nicht sehen können, und die Qualität(ssicherung) und/oder Effizienz oder auch der Lebensqualität im Wege stehen. Qualitätssicherung kann sich dabei auf Produkte oder Dienstleistungen von Unternehmen oder Behörden, aber auch auf den politischen Entscheidungsprozess selbst beziehen. Natürlich auch auf Entscheidungsabläufe in Firmen oder sonstigen Institutionen. Gleiches gilt für die Frage nach der Effizienz, denn jegliche Vergeudung stellt gleichzeitig irgendwo einen Schaden für andere dar. Lebensqualität oder körperliche Unversehrtheit müssen wir hier nicht definieren.

Whistleblowing bedeutet daher handeln, und zwar rechtzeitig, bevor es zu spät ist.

Es gibt viele unterschiedliche Gründe im Detail, weshalb es wichtig werden kann, dass Menschen, die etwas wissen, was andere eigentlich auch wissen sollten, dieses Wissen mit eben diesen anderen teilen. Solch unterschiedlichen Situationen können beispielsweise aus Problemen heraus entstehen, die Auswirkungen auf andere haben, ohne dass die anderen davon wissen, und die deshalb von jenen, die sie zu verantworten haben, verschwiegen werden.

Ungelöste "Probleme" repräsentieren sozusagen die weicheste bzw. mildeste Form von Situationen, in denen es nicht "rund läuft" - die ungelösten "Probleme" haben oft ‚nur' Reibungsverluste oder Ineffizienzen zur Folge. Gleichwohl gibt es hier Handlungsbedarf.

Bei Missständen ist dies schon anders, sprich härter, denn hier gibt es potenziell Geschädigte, egal wie solche Missstände im Einzelfall aussehen: Amts- oder Funktionsmißbrauch, ‚Amtsschimmel' in allen nur denkbaren Formen, Begünstigung und Bestechung, Betrug, Clan-, Filz- und Vetternwirtschaft, Kartelle, Korruption, Subventionsschwindel, Untreue, Übervorteilung, Verschwendung oder auch ganz allgemein Ziel- und Interessenskonflikte der unterschiedlichsten Arten.

Dräuende Gefahren, die niemand sieht, und die ernsthafte ‚Probleme' für Leib und Leben bedeuten (können), stellen die schwerwiegenste Kategorie von Situationen dar, die zum Handeln geradezu herausfordern.

In den USA gibt es seit 1989 entsprechende Whistleblower-Gesetze (siehe unter "Andere Länder"). In England, Schottland und Wales seit 1998. Dass man dort einen "Public Interest Disclosure Act" ("PIDA") ins Leben gerufen hat, was übersetzt soviel bedeutet wie ‚Gesetz für Enthüllungen im Öffentlichen Interesse', hängt mit mehreren Skandalen und Affären, Unglücken und wirtschaftlichen Desastern zusammen, die alle hätten vermieden werden können, hätte nur irgendwer rechtzeitig Alarm geschlagen. Die englische Institution "Public Concern at Work" (www.pcaw.co.uk), die als eine von vielen Anlaufstellen für Whistleblower fungiert und auch berät, listet auf ihrer Website www.pcaw.co.uk/about/background.html mehrere Beispiele auf: Das Zugunglück von Clapham, den Untergang der englischen Fähre "Harold of Free Enterprise" direkt im belgischen Hafen Zeebrugge 1987 oder den finanziellen Crash der BCCI-Bank (Bank of Credit and Commerce International) im Jahre 1992. In den beiden ersten Fällen mussten Menschen mit dem Leben bezahlen (bei dem Fährunglück sind 192 Menschen ertrunken), beim Konkurs der BCCI-Bank hatten unzählige Normalverdiener (‚nur') ihre gesamten Ersparnisse bzw. große Teile ihrer Altersvorsorge verloren.

Die "Harold of Free Enterprise" fuhr meistens und vorschriftswidrig mit offenen Bugtoren, obwohl mehrere Matrosen auf die dabei möglichen Gefahren erst die leitenden Offiziere, später auch die Reederei aufmerksam gemacht hatten - ohne Erfolg. Als das Desaster passiert war, konnten die Angehörigen und auch das Gericht dem Management nicht (mehr) nachweisen, dass es von diesen Warnungen eigentlich hätte wissen müssen. Schuldspruch und Schadensersatz gab es daher nicht. Bei dem noblen britischen Kreditinstitut lag der Fall etwas anders: Hier waren Hierarchie und Arbeitsabläufe so autokratisch strukturiert, dass sich niemand getraute, auf die unzähligen Probleme und Missstände aufmerksam zu machen, von denen aber praktisch fast jeder wusste.
In beiden Fällen gab es zu diesem Zeitpunkt zwar noch keinen Whistleblowerschutz und keine Institutionen, die als Ansprechpartner hätten fungieren können, aber immerhin die freie Presse. Niemand hatte von dieser wichtigen Institution Gebrauch gemacht. Entsprechend die Folgen.

Diese Website will daher informieren, aber auch dazu motivieren, Verantwortung wahrzunehmen. Da es im deutschsprachigen Raum nur sehr wenige Fälle gibt, wo Ombudsleute, anonyme Hotlines oder unabhängige Schiedsstellen existieren, bei denen man gezielt Hinweise abladen kann, ohne dass dabei die eigentlichen Verursacher davon Kenntnis erlangen, wird diese Website vor allem darüber Auskunft geben, warum es sinnvoll sein kann, sich von vorneherein an die Medien zu wenden: Zum einen ist dies deren Job, zum anderen können Journalisten damit professionell umgehen - zum Schutz der Informanten, aber gleichzeitig im Dienst der Sache, um die es dabei geht.

Wie bedeutsam so etwas sein kann, sei hier skizziert:

Einige Beispiele und deren positive Folgen:

Will man Beispiele benennen, gibt es allerdings ein grundsätzliches Problem. Es hängt mit der unterschiedlichen Wahrnehmung von Nachrichten in der Öffentlichkeit und deshalb auch mit der unterschiedlichen Behandlung durch die Medien zusammen. In der Wissenschaft spricht man auch von einer "Asymmetrie in der Wahrnehmung" bzw. "in der medialen Berichterstattung".

Das fragliche Problem ist in einer Erfahrungsregel zusammengefasst, an der sich die Medien ausrichten: "Bad news are good news" - "Schlechte Nachrichten sind ‚gute' Nachrichten". Bedeutet konkret: Negative Schlagzeilen sorgen für größere Aufmerksamkeit als positive Meldungen. Dies ist der Grund, weshalb sich in der Medienberichterstattung auch mehr Geschichten finden, in denen es um (negative) Probleme, Missstände und dräuende Gefahren geht, als News und Stories mit positivem Ausgang.

Für die Wahrscheinlichkeit, dass man als Informant bzw. Whistleblower mit gezielten Tipps und Informationen auf solche Situationen auch landen kann, ist dies natürlich positiv. Für das Aufzählen von Beispielen, in denen Whistleblower durch rechtzeitiges Eingreifen Schlimmeres haben verhindern können, ist dies von Nachteil, denn solche Geschichten sind in der Regel weniger "mediengerecht" als "bad news" und deshalb sind solche ‚positiven' Beispiele auch weit weniger bekannt.

Der "Briefbomber" in Österreich: Polizeipsychologe als Whistleblower gegen seinen Innenminister

In Österreich begann im Dezember 1993 eine Reihe von Bombenanschlägen, die zunächst per Briefpost kamen, und der erste, den es getroffen hatte, war Wiens Oberbürgermeister ZILK, der schwer verletzt wurde. Absender: eine "Bajuwarische Befreiungsarmee", hinter der allerdings nur eine einzige Person stand, wie man bald herausfand: der "Briefbomber". Ein damaliger Polizeipsychologe, der damals gerade eine Schulung beim FBI gemacht hatte, Dr. Thomas MÜLLER, heute Leiter des Kriminalpsychologischen Dienstes im österreichischen Ministerium des Innern, wurde der ermittelnden Sonderkommission zugeteilt: man hoffte, mit Hilfe eines Psychogramms den Täter, den man als hochintelligent und gleichzeitig als Perfektionisten in den Bereichen Chemie, Physik und Sprengstoff-Know-how einstufte, besser einkreisen zu können. Dieses gelang; aber nicht, den Täter tatsächlich auch dingfest zu machen. Die Anschläge gingen weiter und da die Politik nach und nach unter Druck geriet, begnügte man sich mit einem Bauernopfer, einem Kleinkriminellen, den man zufällig aufgespürt hatte. Der musste nun für die Anschläge herhalten, obwohl in dieser Sache völlig unschuldig. Die Sonderkommission wurde aufgelöst, der Fall zu den Akten gelegt. Der Polizeipsychologe, der wußte, dass dies nicht die Lösung war, bekam ‚von oben', u.a. dem Innenminister, einen Maulkorb verpasst.

Nachdem ein neuer Anschlag mit zwei zeitgleichen Bomben einen Angestellten der Müllabfuhr schwer verletzt und weitere vier Menschenleben endgültig zerstört hatte, ging der Polizeipsychologe an die Öffentlichkeit: Sein unmittelbarer Dienstvorgesetzter, der zuständige "Generaldirektor für öffentliche Sicherheit", Mag. Michael SIKA, übernahm die volle Verantwortung dafür, dass zwei Journalisten, die ein Buch veröffentlichten wollten (Michael GRASSL-KOSA und Hans STEINER: "Der Briefbomber ist unter uns"), MÜLLER mit konkreten Fragen löchern und dieser wiederum erklären konnte, was wirklich Sache war - der Psychologe wollte damit und einigen nur für den "Briefbomber" erkennbaren Informationen eben diesen nachhaltig verunsichern. Konkret wollte er ihn von weiteren Attentaten abhalten. Dies gelang tatsächlich. Doch Thomas MÜLLER hatte gegen den Willen der Politik gehandelt und wurde, ebenso wie sein engagierter Generaldirektor, mit einer Anklage wegen "Amtsmißbrauchs" überzogen.
Kurze Zeit später, im Oktober 1997, aber insgesamt erst nach 3 ½ Jahren, konnte man den Briefbomber greifen - durch Zufall, denn er hatte nie und nirgendwo Spuren hinterlassen, die direkt zu ihm ins Haus hätten führen können.

Der Polizeipsychologe wußte damals, was er tat. Seinen Erfolg, dass der Briefbomber unerkannt aufgab, musste er zunächst mit vielen dienstlichen Unbequemlichkeiten erkaufen. Auf der anderen Seite gab es keine andere Möglichkeit, den unbekannten Attentäter anzusprechen, als sich zu ‚outen' - mit Namen und Funktion sowie mit dem vorhandenen Wissen um die Bomben und deren Motivation. Heute ist der Polizeipsychologe längst rehabilitiert und der schreckliche Spuk vorüber.

Insidergeschäfte mit Aktien: Ein prominenter Gewerkschaftsführer wird bloß gestellt

Wer rechtzeitig Aktien kauft, bevor der Kurs nach und nach steigt oder sogar sprunghaft in die Höhe schießt, und wer danach die Aktien dann möglichst schnell wieder verkauft (weil der Kurs ja wieder fallen könnte), macht gute Geschäfte. Spekulationsgeschäfte nennt man diese Art von Geldvermehrung. Sofern man als Insider bereits vorher und vor allen anderen, die ebenfalls mit Aktien Geld verdienen möchten, exklusiv über Informationen verfügt, die einem einen solchen Deal erst ermöglichen, nennt man dies "Insidergeschäfte". Weil dies eine einseitige Bevorteilung von Insidern darstellt, die über alle potenziell Beteiligten gesehen reichlich unfair ist, hat man solche Geschäfte verboten, konkret unter Strafe gestellt. So regeln es seit 1994 die Paragraphen 13 folgende des Gesetzes über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG). Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes waren Insidergeschäfte nur verpönt, konkret widersprachen sie einem allgemein anerkannten "Ehrenkodex". Dies war auch die Rechtslage im Jahre 1993.

Am 19. Mai 1993, einem Donnerstag, erschien die Nr. 21 der Illustrierten "stern". Titel: "Sein bester Abschluß". Gemeint: Franz STEINKÜHLER, der Vorstandsvorsitzende von Deutschlands größter Gewerkschaft, der IG Metall. STEINKÜHLER, der als markanter und wortgewaltiger Gewerkschaftsführer jedem Bürger ein Begriff war, hatte sich immer ausgesprochen klassenkämpferisch gegeben, war gegen "Spekulation" und "Ausbeutung" zu Felde gezogen, und hatte bei Tarifauseinandersetzungen auch immer hart verhandelt. Gerade hatte er den ersten großen Metallerstreik in den Neuen Ländern organisiert und hinter sich gebracht. Nun war von einem anderen "Abschluß" die Rede, und zwar von mehreren offensichtlichen Insidergeschäften des Gewerkschaftschefs mit Aktien aus dem Hause Daimler-Benz. Die liefen - offenbar aus Gründen der Vorsicht - zum Teil über das Konto seines damals zehnjährigen (und damit minderjährigen) Sohnes, waren aber ebenso offenkundig dem Umstand geschuldet, dass STEINKÜHLER als Mitglied des Aufsichtsrates von Daimler Benz über Informationen verfügte, die das Ansteigen eines bestimmten Aktienkurses nach einer vom Aufsichtsrat beschlossenen Fusion mehr als wahrscheinlich machten. Eine Million hatte der Anti-Spekulationskämpfer kurzfristig in dieses Geschäft investiert und fast 180.000 DM in wenigen Tagen damit verdient.

Die Veröffentlichung durch den "stern" blieb nicht ohne Folgen. Nicht nur Journalisten stellten unbequeme Fragen, auch an der Basis rumorte es. Und niemand hatte Verständnis für die vagen Antworten und die ausflüchtenden Erklärungen, die der IG-Metall-Vorsitzende zu geben imstande war: STEINKÜHLER trat innerhalb weniger Tage ab.
Der Informant, der diese Geschichte auf den Weg gebracht hatte, ist bis heute unerkannt. Obwohl der Ex-Gewerkschaftsboß lange Zeit auf der Suche nach ihm war. Diesen Aspekt werden wir an anderer Stelle nochmals aufgreifen, weil gerade dieses Beispiel belegt, wie sicher und perfekt Informantenschutz funktionieren kann, wenn man sich direkt an die Medien wendet (siehe unter "Beispiele"). Hier sei die Wichtigkeit dieser Geschichte bzw. das Agieren des Informanten betont: Die Veröffentlichung durch den "stern" war ein wichtiger Meilenstein, um das gesetzliche Vorhaben, Insidergeschäfte zu verbieten, weiter voranzubringen und möglichst bald in Kraft treten zu lassen (in Kraft getreten am 26.7.1994 - etwas mehr als ein Jahr nach der "stern"-Veröffentlichung).

Andere bedeutende Whistleblower-Fälle und ihre Folgen

Es gibt viele weitere Beispiele, die große Folgen nach sich ziehen und/oder nachhaltige Wirkungen auslösen, aber vergleichsweise unbekannt bleiben, weil sich etweder der Wirkungsradius auf spezielle ‚Branchen' beschränkt, die nicht für alle Menschen gleichermaßen wichtig sind, und/oder weil sie den Medien nicht aufregend oder sensationell genug erscheinen.

1995 beispielsweise war einer der größten Wissenschafts- bzw. Betrugsskandale aufgeflogen. Der als unangreifbar anerkannte Experte, der "renommierte" Krebsforscher Prof. Dr. Friedhelm HERRMANN, der einen gigantischen Forschungsapparat erst in Mainz, dann Freiburg, später Berlin und zuletzt in Ulm unterhielt und in international ausgewiesenen Fachzeitschriften wie "science" oder "Experimental Medicine" zahlreiche Publikationen mit Forschungsergebnissen veröffentlicht hatte, wurde der Täuschung und Manipulation überführt - in 94 Fällen bzw. "wissenschaftlichen" Veröffentlichungen hatte er die Ergebnisse frisiert. Es war ein absolutes Glaubwürdigkeitsdesaster für die gesamte deutsche Krebsforschung.

Einem jungen Molekularbiologen aus HERRMANN's Mannschaft waren Unstimmigkeiten aufgefallen und er hatte sich darüber mit seinem Doktorvater unterhalten, der seinerseits zu recherchieren begann. Irgendwann wurden dann auch die Geldgeber, die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), und die Dekane der Universitäten eingeschaltet. Bevor diese überaus peinliche Affäre im Dunstkreis des medizinischen Hochschullebens stillschweigend beerdigt werden konnte, wurde sie 1997 durch das Nachrichtenmagazin "Focus" (17.5.97: "Gau in der Forschung") aber öffentlich, und die ermittelnde Untersuchungskommission "Task Force H.F." musste Farbe bekennen - ein weiterer Informant bzw. Whistleblower hatte einen gezielten Hinweis gegeben. Das Ende: Entzug der Professur für den ehemaligen Shooting-Star und einige seiner Mitarbeiter, nachträgliche Korrektur von angeblichen "wissenschaftlichen Erkenntnissen", Rückzahlung von Forschungsgeldern. Dem ersten Hinweisgeber auf dieses Malheur, dem Molekularbiologen, hat dies nicht geschadet - er arbeitet heute als Forscher am Robert-Koch-Institut in Berlin.

Der Beginn dieser Affäre ging durch alle Medien, der weitere Fortgang dann nur noch in wenigen. Das Ende und die nachhaltigen Folgen kann man in noch weniger Veröffentlichungen nachlesen. Am Ende dieses internationalen Skandals steht aber auch eine Art von Neubeginn: Zum ersten Male hatten sich Wissenschaftlicher Gedanken um das grundsätzliche Problem gemacht und einen Katalog von Empfehlungen ausgearbeitet, an die sich jeder halten muß, wenn er öffentliche Forschungsgelder beantragen möchte: Hier geht es zu diesen 16 "Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" - der Link führt Sie direkt zur Website der DFG bzw. direkt auf diesen Kodex >>>

Die bekannteste Whistleblower-Geschichte ist mit dem Namen "Watergate" verbunden. Der Informant war nue unter dem Pseudonym "Deep Throat" bekannt. Mit seinen Hinweisen und Informationen konnten zwei ganz normal-sterbliche Lokalreporter der "Washington Post" in den Jahren 1972 bis 1974 den mächstigsten Mann der Erde, den damaligen US-Präsidenten Richard NIXON, zum Rücktritt veranlassen. Bis Mai 2005 kannte die wahre Identität von Deep Throat nur vier Menschen: die beiden Journalisten, der Chefredakteur und die inzwischen verstorbene Herausgeberin der Zeitung. Zwar hatten NIXON und sein gesamtes Team, das FBI und auch der CIA versucht, den Tippgeber zu entlarven, aber alle Mühe war vergebens - die Medienprofis wußten, wie man unverzichtbare Whistleblower im Hintergrund halten kann. Im Jahre 2005 hat sich der 91jährige dann selbst geoutet (mehr >>>).

Watergate bedeutete aber nicht nur den schmachvollen Rücktritt des Präsidenten und auch nicht nur die gerichtliche Verurteilung fast seiner gesamten Berater- und Adjudantenmannschaft zu hohen Strafen (NIXON selbst wurde von seinem Nachfolger amnestiert). Die Watergate-Affäre hatte vor allem Amerika verändert: Gesetze und Regelungen für Parteispenden wurden neu gefasst, FBI und CIA umgekrempelt. Und: US-Bürger begannen zum ersten Male zu begreifen, dass auch ihre höchsten Repräsentanten "Gauner" und "Verbrecher" sein können. Seither haben Medien und ihre investigativen Geschichten in der öffentlichen und politischen Diskussion ein sehr hohes Gewicht. Dies ist eigentlich die nachhaltigste Wirkung dieser Affäre, die ganz banal mit einem Einbruch (ins Watergate-Building) begonnen hatte - etwas, was jeden Tag vorkommt und so gesehen kaum nennenswerte Aufmerksamkeit erregt.

Probleme, Missstände und Gefahren, bei denen es (leider) keine Whistleblower gab:

Noch bedeutender als die ‚positiv' beschriebenen Fälle sind die Negativbeispiele, bei denen es keine Informanten vorher gegeben hatte. ‚Bedeutend' in dem Sinne, um deutlich zu machen, wie unverzichtbar Menschen sind, die rechtzeitig Alarm schlagen. Es sind dies gleichzeitig jene Fälle, an die sich fast jeder erinnern kann, weil "bad news" eben stärker beachtet werden. Es genügt daher an dieser Stelle, einige Namen und Stichworte aus der jüngsten Zeit aufzurufen.

Zum Beispiel das ICE-Unglück von Eschede aus dem Jahre 1998: ein kaputter Radreifen, der am Anfang eine Kette weiterer Katastrophen stand, kostete 101 Menschen das Leben und weiteren 100 Fahrgästen irreparable Gesundheitsschäden und lebenslange Qualen. Das Gericht hat den Prozess am 19. Mai 2003 eingestellt - die Schuldfrage im strafrechtlichen Sinne, die den lückenlosen Nachweis eines eindeutigen und ursächlichen Kausalzusammenhangs voraussetzt, war für die Richter, die keine Techniker und keine Sicherheitsmanager sind, nicht zweifelsfrei zu klären. (mehr >>>)

Der Umstand, dass der ICE "Wilhelm Conrad Röntgen", der jeden Tag dieselbe Strecke fuhr, wegen Problemen am fraglichen Radreifen bereits seit längerer Zeit in einen Wartungscheck hätte fahren müssen, war allerdings mehreren zuständigen Personen bekannt. Aber: Niemand, der davon wusste, hatte Alarm geschlagen - weder bei den zuständigen Aufsichts- und Kontrollstellen der Bahn noch bei irgendeinem Journalisten. Jedem Medienvertreter hätte wohl eingeleuchtet, dass Sicherheitschecks aus Gründen der "Sicherheit" durchgeführt werden. Und wenn sicherheitsrelevante Probleme, die offenkundig sind, nicht auf der Stelle beseitigt werden, ist der eigentliche Zweck von Sicherheitsmaßnahmen gleich Null. Beziehungsweise umgekehrt das Risiko für alle, die sich in eine solchen Zug setzen, auf der Stelle ganz hoch. Sicherheitsmängel, mangelnde Sicherheitskontrollen, ungenügendes Kontrollmanagement fordern zum sofortigen Handeln heraus und sind zugleich wichtige und hochbrisante Themen für die Medien.

Gleiches gilt für die vielen anderen (eingetretenen) Katastrophen. Zum Beispiel für die - eigentlich - bekannten Gefahren in unzureichend gesicherten Autotunnels. Oder die im Jahre 2000 in Brand geratene Gletscherbahn in Kaprun - einem Unglück, bei dem 155 Tote zu beklagen waren. Im Februar 2004 sind in Salzburg alle 16 Angeklagten (Mitarbeiter der Kapruner Bergbahnen, TÜV-Spezialisten, Konstrukteure usw.) vom Vorwurf freigesprochen worden, den Unfall "fahrlässig" verursacht zu haben. Die Angehörigen müssen Ansprüche jetzt auf zivilrechtlichem Weg durchsetzen, um mittels kleiner 'Entschädigungen' finanziell weiter existieren zu können (mehr >>>).

Anderes Beispiel: Der französische Düsenjet "Concorde", der im Juli 2000 kurz nach dem Start auf dem Flughafen von Paris noch während des Abhebens vom Boden in Brand geriet und keine zwei Minuten später auf ein Hotel abstürzte (113 Tote). Hier war die Öffentlichkeit nicht nur entsetzt, sondern auch erstaunt zu erfahren, dass es zuvor bereits etwa 80 kritische Situationen bei Starts und Landungen mit diesem Überschallflugzeug gegeben hatte.

Niemand vom Bodenpersonal, niemand von der Crew, aber auch kein einziger Passagier hatte offenbar je irgendwem von solchen Problemen berichtet, der irgendwie hätte handeln können - sei es intern durch Überprüfung oder zusätzliche Sicherheitschecks, sei es durch Alarmierung der Öffentlichkeit. Von diesen bereits seit längerem dräuenden Problemen erfuhr die Öffentlichkeit erst nach dem Desaster - durch einen (nachträglich erstellten) Untersuchungsbericht und durch Befragung von Zeugen.

Es betrifft aber nicht nur Unglücke, die Menschenleben kosten, sondern auch Affären und deren wirtschaftliche Folgen. Der Berliner Bankenskandal (Bankenholding mit Landesbeteiligung, in der sich Politiker finanziell eingenistet hatten, die sich sozusagen selbst 'kontrollierten') hat sich inzwischen zum finanzielles Desaster für die deutsche Hauptstadt ausgeweitet und beschäftigt seit 2001 einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Filz, politischer und ökonomischer Größenwahn haben dafür gesorgt, dass die parlamentarischen Abgeordneten in Berlin vor folgender Alternative standen: entweder die Schalter aller beteiligten Banken zu schließen (z.B. die Sparkasse, die Berliner Bank usw.) oder eine vollständige Übernahme aller aktuellen und künftigen finanziellen Risiken aus den gigantischen Spekulationsgeschäften mit Immobilien in ganz Deutschland. Diese "Risikoabschirmung" durch das Parlament in Höhe von über 21,6 Milliarden Euro ist fast so groß wie der gesamte Landeshaushalt für ein ganzes Jahr.

Die finanziellen Folgen für die knapp Viermillionenstadt sind dramatisch: Gebühren (Kita, Wasser, Müllbeseitigung etc.) werden seither an allen Ecken & Enden drastisch angehoben, gleichzeitig die Ausgaben für Verkehr, Bildung oder Soziales usw. radikal zurückgefahren - eine zukunftsweisende Politikgestaltung ist praktisch nicht mehr möglich.

Die Missstände kamen erst Anfang 2001 durch die Medien zum Vorschein, obwohl Missmanagement, Inkompetenz sowie die ganzen Tricks und bankinternen Manipulationen bereits seit Mitte der 90er Jahre währten. Von den rund 16.000 Beschäftigten haben aber nur etwa 10 Personen Informationen an die Presse gegeben - dies aber auch erst sehr spät, als es eigentlich bereits 'zu spät' war. Zehn Informanten von 16.000 Angestellten machen zahlenmäßig ein halbes Promille aus - also ein Zwanzigstel von einem (einzigen) Prozent. Das ist nicht viel. Entsprechend groß sind heute die Probleme ...

Aktuell sind leider immer wieder Beispiele aus der Luftfahrt. Im Januar 2004 war es der Absturz einer Boeing 737 der ägyptischen Fluglinie Flash Airlines ins Rote Meer unmittelbar nach dem Start. Hätten die 133 Urlauber aus Frankreich, die sich auf dem Rückweg befanden, die Informationen gehabt, über die die schweizerische "Bundesanstalt für zivile Luftfahrt (BAZL)" in Bern verfügte, wären sie möglicherweise erst gar nicht in die Todesmaschine eingestiegen. Beziehungsweise hätte Flash Airlines seine beiden Flugzeuge und den gesamten Flugbetrieb besser in Schuss halten müssen, um überhaupt Kunden zu bekommen.

Das "BAZL" hatte bereits im Jahr 2002 im Rahmen von Stichproben beide Boeings der Airline gecheckt und gravierende Sicherheits- und Wartungsmängel festgestellt. Da weder die Airline noch die ägyptischen Behörden auf die Beanstandungen reagierten, verfügte das "BAZL" ein absolutes Überflug- und Landeverbot für alle schweizerischen Flughäfen. Allerdings wurden und werden solche Informationen auf Grund eines "Gentlement Agreement" mit der "ECAC" (Conference europeenne de l' aviation civile) "geheim" gehalten, so das BAZL. Gleiches gilt bisher für die anderen europäischen Länder. Erst jetzt fangen die ersten Institutionen an, 'Schwarze Listen' zu veröffentlichen. Dies ist allerdings nur ein kleiner Schritt weiter (mehr...) ...

Im Monat August des Jahres 2005 waren dann gleich fünf Flieger abgestürzt oder verunglückt - insgesamt 340 Tote. Der bekannteste "Fall" betraf die Boeing 737 der Helios Airways aus Zypern. Offenbar wegen Ausfalls der Sauerstoffversorgung bzw. des Luftdruckausgleichs wurden beide Piloten bewusstlos - das Flugzeug steuerte führungslos in Richtung Athen bis es 40 km vor dem Großflughafen in einem bergigen Gebiet zerschellte - 121 Tote.
Erst nach diesem tragischen Vorfall wurden Informationen bekannt, dass der ein oder andere Mitarbeiter der Airline schon mal von solchen Problemen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten bei den Helios-Flugzeugen gehört hatte oder zu berichten wusste, dass die Flieger nicht sonderlich gut gewartet wurden.

Das Jahr 2005 steht auch für die ersten Gammelfleisch-Skandale, die bekannt wurden: z.B. jener aus dem Landkreis Cloppenburg: 33 Tonnen "Ekelfleisch" wurden am 2. November bei einer Durchsuchung der Fa. Bünnemeyer in Lastrup sichergestellt. Allein aus diesem Fund lassen sich runde 66.000 Packungen Fleisch a 1 Pfund machen, ausreichend um eine mittlere Großstadt zu versorgen. In Bayern beispielsweise hatte zu dieser Zeit das Hauptzollamt Landshut längst einen sechsseitigen Ermittlungsbericht an die Kripo in Passau geschickt: wegen des Verdachts auf "Verstöße gegen die Tierseuchen- bzw. Hygiene-Verordnung" bei der Fa. Berger-Wild. Ein ganzes halbes Jahr blieb dieser Bericht liegen, bis ihn die Kripo an das Veterinäramt Passau weiterleitete. Dort handelte man dann schnell und wenige Tage später durchsuchten Beamte die bekannte Delikatessenfirma, die aus alten "Wildenten" frische "Fasane" machte und bei der Wahl ihrer Mittel nicht zimperlich war. Niemand aus den Behörden, die zuvor eingeschaltet waren, und keiner der beaufsichtigenden Tierärzte hatte je einen Hinweis nach außen gegeben.

Erst nach diesen Aktionen wurde die Kette der Gammelfleischfälle immer offensichtlicher bzw. öffentlicher: seit 2006 löste ein Skandal den anderen ab. Jahrzehntelang hatten Deutschlands unzählige Fleischverbraucher unbewußt altes Fleisch, in der Haltbarkeit längst abgelaufen und teilweise bereits innerlich verfault, aber mit optischen Aufhellern und so genannten Stabilisatoren wieder aufgehübscht und neu etikettiert, als gefrorene Frischware verzehrt.

2006, konkret am 2. Januar, mussten mehrere Familien in einer kleinen bayerischen Stadt spüren, was es bedeutet, wenn niemand Alarm schlägt: unter den Schneemassen war das Dach der Eissporthalle in Bad Reichenhall eingestürzt und begrub 49 Menschen unter sich: 34 konnten z.T. schwerverletzt geborgen werden, 15 starben - entweder sofort oder erst nach längeren Qualen, weil sie nicht rechtzeitig freigeschaufelt werden konnten.

Die Liste der Versäumnisse dieses Unglücks ist lang, wie die Staatsanwaltschaft in Traunstein mittels mehrerer Gutachten festgestellt hatte. Die Mängelliste ist gleichzeitig eine Liste versäumten Alarmschlagens:

Whistleblower-Informationen hätten dieses und die anderen Desaster vermutlich verhindern können.

Denn Whistleblowing bedeutet: vorher reagieren. Egal, ob es sich um große oder kleinere Probleme handelt.

 

 
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