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Konstruktive Kritik, Controlling oder Qualitätssicherung gehören heutzutage zu den unverzichtbaren Prinzipien modernen Managements, wenn es darum geht, zielgerichtet und effizient zu produzieren oder effizient und fair zu verwalten. Bekanntermaßen haben sich solche Methoden noch nicht überall flächendeckend durchgesetzt. Qualität und Effizienz bedeuten dabei: hoher Anspruch, beispielsweise möglichst hohe Sicherheit für Nutzer, sowie möglichst wenig Verschwendung von notwendigen Ressourcen (z.B. von Steuergeldern oder sonstigen Ausgaben, etwa in Form überhöhter Preise für die Verbraucher).
Nichts anderes ist im Prinzip Whistleblowing:
aufmerksam zu machen, die andere (noch) nicht sehen können, und die Qualität(ssicherung) und/oder Effizienz oder auch der Lebensqualität im Wege stehen. Qualitätssicherung kann sich dabei auf Produkte oder Dienstleistungen von Unternehmen oder Behörden, aber auch auf den politischen Entscheidungsprozess selbst beziehen. Natürlich auch auf Entscheidungsabläufe in Firmen oder sonstigen Institutionen. Gleiches gilt für die Frage nach der Effizienz, denn jegliche Vergeudung stellt gleichzeitig irgendwo einen Schaden für andere dar. Lebensqualität oder körperliche Unversehrtheit müssen wir hier nicht definieren.
Whistleblowing bedeutet daher handeln, und zwar rechtzeitig, bevor es zu spät ist.
Es gibt viele unterschiedliche Gründe im Detail, weshalb es wichtig werden kann, dass Menschen, die etwas wissen, was andere eigentlich auch wissen sollten, dieses Wissen mit eben diesen anderen teilen. Solch unterschiedlichen Situationen können beispielsweise aus Problemen heraus entstehen, die Auswirkungen auf andere haben, ohne dass die anderen davon wissen, und die deshalb von jenen, die sie zu verantworten haben, verschwiegen werden.
Ungelöste "Probleme" repräsentieren sozusagen die weicheste bzw. mildeste Form von Situationen, in denen es nicht "rund läuft" - die ungelösten "Probleme" haben oft ‚nur' Reibungsverluste oder Ineffizienzen zur Folge. Gleichwohl gibt es hier Handlungsbedarf.
Bei Missständen ist dies schon anders, sprich härter, denn hier gibt es potenziell Geschädigte, egal wie solche Missstände im Einzelfall aussehen: Amts- oder Funktionsmißbrauch, ‚Amtsschimmel' in allen nur denkbaren Formen, Begünstigung und Bestechung, Betrug, Clan-, Filz- und Vetternwirtschaft, Kartelle, Korruption, Subventionsschwindel, Untreue, Übervorteilung, Verschwendung oder auch ganz allgemein Ziel- und Interessenskonflikte der unterschiedlichsten Arten.
Dräuende Gefahren, die niemand sieht, und die ernsthafte ‚Probleme' für Leib und Leben bedeuten (können), stellen die schwerwiegenste Kategorie von Situationen dar, die zum Handeln geradezu herausfordern.
In den USA gibt es seit 1989 entsprechende Whistleblower-Gesetze (siehe unter "Andere Länder"). In England, Schottland und Wales seit 1998. Dass man dort einen "Public Interest Disclosure Act" ("PIDA") ins Leben gerufen hat, was übersetzt soviel bedeutet wie ‚Gesetz für Enthüllungen im Öffentlichen Interesse', hängt mit mehreren Skandalen und Affären, Unglücken und wirtschaftlichen Desastern zusammen, die alle hätten vermieden werden können, hätte nur irgendwer rechtzeitig Alarm geschlagen. Die englische Institution "Public Concern at Work" (www.pcaw.co.uk), die als eine von vielen Anlaufstellen für Whistleblower fungiert und auch berät, listet auf ihrer Website www.pcaw.co.uk/about/background.html mehrere Beispiele auf: Das Zugunglück von Clapham, den Untergang der englischen Fähre "Harold of Free Enterprise" direkt im belgischen Hafen Zeebrugge 1987 oder den finanziellen Crash der BCCI-Bank (Bank of Credit and Commerce International) im Jahre 1992. In den beiden ersten Fällen mussten Menschen mit dem Leben bezahlen (bei dem Fährunglück sind 192 Menschen ertrunken), beim Konkurs der BCCI-Bank hatten unzählige Normalverdiener (‚nur') ihre gesamten Ersparnisse bzw. große Teile ihrer Altersvorsorge verloren.
Die "Harold of Free Enterprise" fuhr meistens und vorschriftswidrig mit offenen
Bugtoren, obwohl mehrere Matrosen auf die dabei möglichen Gefahren erst die
leitenden Offiziere, später auch die Reederei aufmerksam gemacht hatten - ohne
Erfolg. Als das Desaster passiert war, konnten die Angehörigen und auch das
Gericht dem Management nicht (mehr) nachweisen, dass es von diesen Warnungen
eigentlich hätte wissen müssen. Schuldspruch und Schadensersatz gab es daher
nicht. Bei dem noblen britischen Kreditinstitut lag der Fall etwas anders: Hier
waren Hierarchie und Arbeitsabläufe so autokratisch strukturiert, dass sich
niemand getraute, auf die unzähligen Probleme und Missstände aufmerksam zu machen,
von denen aber praktisch fast jeder wusste.
In beiden Fällen gab es zu diesem Zeitpunkt zwar noch keinen Whistleblowerschutz
und keine Institutionen, die als Ansprechpartner hätten fungieren können, aber
immerhin die freie Presse. Niemand hatte von dieser wichtigen Institution Gebrauch
gemacht. Entsprechend die Folgen.
Diese Website will daher informieren, aber auch dazu motivieren, Verantwortung wahrzunehmen. Da es im deutschsprachigen Raum nur sehr wenige Fälle gibt, wo Ombudsleute, anonyme Hotlines oder unabhängige Schiedsstellen existieren, bei denen man gezielt Hinweise abladen kann, ohne dass dabei die eigentlichen Verursacher davon Kenntnis erlangen, wird diese Website vor allem darüber Auskunft geben, warum es sinnvoll sein kann, sich von vorneherein an die Medien zu wenden: Zum einen ist dies deren Job, zum anderen können Journalisten damit professionell umgehen - zum Schutz der Informanten, aber gleichzeitig im Dienst der Sache, um die es dabei geht.
Wie bedeutsam so etwas sein kann, sei hier skizziert:
Will man Beispiele benennen, gibt es allerdings ein grundsätzliches Problem. Es hängt mit der unterschiedlichen Wahrnehmung von Nachrichten in der Öffentlichkeit und deshalb auch mit der unterschiedlichen Behandlung durch die Medien zusammen. In der Wissenschaft spricht man auch von einer "Asymmetrie in der Wahrnehmung" bzw. "in der medialen Berichterstattung".
Das fragliche Problem ist in einer Erfahrungsregel zusammengefasst, an der sich die Medien ausrichten: "Bad news are good news" - "Schlechte Nachrichten sind ‚gute' Nachrichten". Bedeutet konkret: Negative Schlagzeilen sorgen für größere Aufmerksamkeit als positive Meldungen. Dies ist der Grund, weshalb sich in der Medienberichterstattung auch mehr Geschichten finden, in denen es um (negative) Probleme, Missstände und dräuende Gefahren geht, als News und Stories mit positivem Ausgang.
Für die Wahrscheinlichkeit, dass man als Informant bzw. Whistleblower mit gezielten Tipps und Informationen auf solche Situationen auch landen kann, ist dies natürlich positiv. Für das Aufzählen von Beispielen, in denen Whistleblower durch rechtzeitiges Eingreifen Schlimmeres haben verhindern können, ist dies von Nachteil, denn solche Geschichten sind in der Regel weniger "mediengerecht" als "bad news" und deshalb sind solche ‚positiven' Beispiele auch weit weniger bekannt.
In Österreich begann im Dezember 1993 eine Reihe von Bombenanschlägen, die zunächst per Briefpost kamen, und der erste, den es getroffen hatte, war Wiens Oberbürgermeister ZILK, der schwer verletzt wurde. Absender: eine "Bajuwarische Befreiungsarmee", hinter der allerdings nur eine einzige Person stand, wie man bald herausfand: der "Briefbomber". Ein damaliger Polizeipsychologe, der damals gerade eine Schulung beim FBI gemacht hatte, Dr. Thomas MÜLLER, heute Leiter des Kriminalpsychologischen Dienstes im österreichischen Ministerium des Innern, wurde der ermittelnden Sonderkommission zugeteilt: man hoffte, mit Hilfe eines Psychogramms den Täter, den man als hochintelligent und gleichzeitig als Perfektionisten in den Bereichen Chemie, Physik und Sprengstoff-Know-how einstufte, besser einkreisen zu können. Dieses gelang; aber nicht, den Täter tatsächlich auch dingfest zu machen. Die Anschläge gingen weiter und da die Politik nach und nach unter Druck geriet, begnügte man sich mit einem Bauernopfer, einem Kleinkriminellen, den man zufällig aufgespürt hatte. Der musste nun für die Anschläge herhalten, obwohl in dieser Sache völlig unschuldig. Die Sonderkommission wurde aufgelöst, der Fall zu den Akten gelegt. Der Polizeipsychologe, der wußte, dass dies nicht die Lösung war, bekam ‚von oben', u.a. dem Innenminister, einen Maulkorb verpasst.
Nachdem ein neuer Anschlag mit zwei zeitgleichen Bomben einen Angestellten
der Müllabfuhr schwer verletzt und weitere vier Menschenleben endgültig zerstört
hatte, ging der Polizeipsychologe an die Öffentlichkeit: Sein unmittelbarer
Dienstvorgesetzter, der zuständige "Generaldirektor für öffentliche Sicherheit",
Mag. Michael SIKA, übernahm die volle Verantwortung dafür, dass zwei Journalisten,
die ein Buch veröffentlichten wollten (Michael GRASSL-KOSA und Hans STEINER:
"Der Briefbomber ist unter uns"), MÜLLER mit konkreten Fragen löchern und dieser
wiederum erklären konnte, was wirklich Sache war - der Psychologe wollte damit
und einigen nur für den "Briefbomber" erkennbaren Informationen eben diesen
nachhaltig verunsichern. Konkret wollte er ihn von weiteren Attentaten abhalten.
Dies gelang tatsächlich. Doch Thomas MÜLLER hatte gegen den Willen der Politik
gehandelt und wurde, ebenso wie sein engagierter Generaldirektor, mit einer
Anklage wegen "Amtsmißbrauchs" überzogen.
Kurze Zeit später, im Oktober 1997, aber insgesamt erst nach 3 ½ Jahren, konnte
man den Briefbomber greifen - durch Zufall, denn er hatte nie und nirgendwo
Spuren hinterlassen, die direkt zu ihm ins Haus hätten führen können.
Der Polizeipsychologe wußte damals, was er tat. Seinen Erfolg, dass der Briefbomber unerkannt aufgab, musste er zunächst mit vielen dienstlichen Unbequemlichkeiten erkaufen. Auf der anderen Seite gab es keine andere Möglichkeit, den unbekannten Attentäter anzusprechen, als sich zu ‚outen' - mit Namen und Funktion sowie mit dem vorhandenen Wissen um die Bomben und deren Motivation. Heute ist der Polizeipsychologe längst rehabilitiert und der schreckliche Spuk vorüber.
Wer rechtzeitig Aktien kauft, bevor der Kurs nach und nach steigt oder sogar sprunghaft in die Höhe schießt, und wer danach die Aktien dann möglichst schnell wieder verkauft (weil der Kurs ja wieder fallen könnte), macht gute Geschäfte. Spekulationsgeschäfte nennt man diese Art von Geldvermehrung. Sofern man als Insider bereits vorher und vor allen anderen, die ebenfalls mit Aktien Geld verdienen möchten, exklusiv über Informationen verfügt, die einem einen solchen Deal erst ermöglichen, nennt man dies "Insidergeschäfte". Weil dies eine einseitige Bevorteilung von Insidern darstellt, die über alle potenziell Beteiligten gesehen reichlich unfair ist, hat man solche Geschäfte verboten, konkret unter Strafe gestellt. So regeln es seit 1994 die Paragraphen 13 folgende des Gesetzes über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG). Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes waren Insidergeschäfte nur verpönt, konkret widersprachen sie einem allgemein anerkannten "Ehrenkodex". Dies war auch die Rechtslage im Jahre 1993.
Am 19. Mai 1993, einem Donnerstag, erschien die Nr. 21 der Illustrierten "stern". Titel: "Sein bester Abschluß". Gemeint: Franz STEINKÜHLER, der Vorstandsvorsitzende von Deutschlands größter Gewerkschaft, der IG Metall. STEINKÜHLER, der als markanter und wortgewaltiger Gewerkschaftsführer jedem Bürger ein Begriff war, hatte sich immer ausgesprochen klassenkämpferisch gegeben, war gegen "Spekulation" und "Ausbeutung" zu Felde gezogen, und hatte bei Tarifauseinandersetzungen auch immer hart verhandelt. Gerade hatte er den ersten großen Metallerstreik in den Neuen Ländern organisiert und hinter sich gebracht. Nun war von einem anderen "Abschluß" die Rede, und zwar von mehreren offensichtlichen Insidergeschäften des Gewerkschaftschefs mit Aktien aus dem Hause Daimler-Benz. Die liefen - offenbar aus Gründen der Vorsicht - zum Teil über das Konto seines damals zehnjährigen (und damit minderjährigen) Sohnes, waren aber ebenso offenkundig dem Umstand geschuldet, dass STEINKÜHLER als Mitglied des Aufsichtsrates von Daimler Benz über Informationen verfügte, die das Ansteigen eines bestimmten Aktienkurses nach einer vom Aufsichtsrat beschlossenen Fusion mehr als wahrscheinlich machten. Eine Million hatte der Anti-Spekulationskämpfer kurzfristig in dieses Geschäft investiert und fast 180.000 DM in wenigen Tagen damit verdient.
Die Veröffentlichung durch den "stern" blieb nicht ohne Folgen. Nicht nur Journalisten
stellten unbequeme Fragen, auch an der Basis rumorte es. Und niemand hatte Verständnis
für die vagen Antworten und die ausflüchtenden Erklärungen, die der IG-Metall-Vorsitzende
zu geben imstande war: STEINKÜHLER trat innerhalb weniger Tage ab.
Der Informant, der diese Geschichte auf den Weg gebracht hatte, ist bis heute
unerkannt. Obwohl der Ex-Gewerkschaftsboß lange Zeit auf der Suche nach ihm
war. Diesen Aspekt werden wir an anderer Stelle nochmals aufgreifen, weil gerade
dieses Beispiel belegt, wie sicher und perfekt Informantenschutz funktionieren
kann, wenn man sich direkt an die Medien wendet (siehe unter "Beispiele"). Hier
sei die Wichtigkeit dieser Geschichte bzw. das Agieren des Informanten betont:
Die Veröffentlichung durch den "stern" war ein wichtiger Meilenstein, um das
gesetzliche Vorhaben, Insidergeschäfte zu verbieten, weiter voranzubringen und
möglichst bald in Kraft treten zu lassen (in Kraft getreten am 26.7.1994 - etwas
mehr als ein Jahr nach der "stern"-Veröffentlichung).
Es gibt viele weitere Beispiele, die große Folgen nach sich ziehen und/oder nachhaltige Wirkungen auslösen, aber vergleichsweise unbekannt bleiben, weil sich etweder der Wirkungsradius auf spezielle ‚Branchen' beschränkt, die nicht für alle Menschen gleichermaßen wichtig sind, und/oder weil sie den Medien nicht aufregend oder sensationell genug erscheinen.
1995 beispielsweise war einer der größten Wissenschafts- bzw. Betrugsskandale
aufgeflogen. Der als unangreifbar anerkannte Experte, der "renommierte" Krebsforscher
Prof. Dr. Friedhelm HERRMANN, der einen gigantischen Forschungsapparat erst
in Mainz, dann Freiburg, später Berlin und zuletzt in Ulm unterhielt und in
international ausgewiesenen Fachzeitschriften wie "science" oder "Experimental
Medicine" zahlreiche Publikationen mit Forschungsergebnissen veröffentlicht
hatte, wurde der Täuschung und Manipulation überführt - in 94 Fällen bzw. "wissenschaftlichen"
Veröffentlichungen hatte er die Ergebnisse frisiert. Es war ein absolutes Glaubwürdigkeitsdesaster
für die gesamte deutsche Krebsforschung.
Einem jungen Molekularbiologen aus HERRMANN's Mannschaft waren Unstimmigkeiten
aufgefallen und er hatte sich darüber mit seinem Doktorvater unterhalten, der
seinerseits zu recherchieren begann. Irgendwann wurden dann auch die Geldgeber,
die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), und die Dekane der Universitäten
eingeschaltet. Bevor diese überaus peinliche Affäre im Dunstkreis des medizinischen
Hochschullebens stillschweigend beerdigt werden konnte, wurde sie 1997 durch
das Nachrichtenmagazin "Focus" (17.5.97: "Gau in der Forschung") aber öffentlich,
und die ermittelnde Untersuchungskommission "Task Force H.F." musste Farbe bekennen
- ein weiterer Informant bzw. Whistleblower hatte einen gezielten Hinweis gegeben.
Das Ende: Entzug der Professur für den ehemaligen Shooting-Star und einige seiner
Mitarbeiter, nachträgliche Korrektur von angeblichen "wissenschaftlichen Erkenntnissen",
Rückzahlung von Forschungsgeldern. Dem ersten Hinweisgeber auf dieses Malheur,
dem Molekularbiologen, hat dies nicht geschadet - er arbeitet heute als Forscher
am Robert-Koch-Institut in Berlin.
Der Beginn dieser Affäre ging durch alle Medien, der weitere Fortgang dann nur noch in wenigen. Das Ende und die nachhaltigen Folgen kann man in noch weniger Veröffentlichungen nachlesen. Am Ende dieses internationalen Skandals steht aber auch eine Art von Neubeginn: Zum ersten Male hatten sich Wissenschaftlicher Gedanken um das grundsätzliche Problem gemacht und einen Katalog von Empfehlungen ausgearbeitet, an die sich jeder halten muß, wenn er öffentliche Forschungsgelder beantragen möchte: Hier geht es zu diesen 16 "Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" - der Link führt Sie direkt zur Website der DFG bzw. direkt auf diesen Kodex >>>
Die bekannteste Whistleblower-Geschichte ist mit dem Namen "Watergate" verbunden.
Der Informant war nue unter dem Pseudonym "Deep Throat" bekannt. Mit
seinen Hinweisen und Informationen konnten zwei ganz normal-sterbliche Lokalreporter
der "Washington Post" in den Jahren 1972 bis 1974 den mächstigsten Mann der
Erde, den damaligen US-Präsidenten Richard NIXON, zum Rücktritt veranlassen.
Bis Mai 2005 kannte die wahre Identität von Deep Throat nur vier Menschen:
die beiden Journalisten, der Chefredakteur und die inzwischen verstorbene Herausgeberin
der Zeitung. Zwar hatten NIXON und sein gesamtes Team, das FBI und auch der
CIA versucht, den Tippgeber zu entlarven, aber alle Mühe war vergebens - die
Medienprofis wußten, wie man unverzichtbare Whistleblower im Hintergrund halten
kann. Im Jahre 2005 hat sich der 91jährige dann selbst geoutet (mehr
>>>).
Watergate bedeutete aber nicht nur den schmachvollen Rücktritt des Präsidenten
und auch nicht nur die gerichtliche Verurteilung fast seiner gesamten Berater-
und Adjudantenmannschaft zu hohen Strafen (NIXON selbst wurde von seinem Nachfolger
amnestiert). Die Watergate-Affäre hatte vor allem Amerika verändert: Gesetze
und Regelungen für Parteispenden wurden neu gefasst, FBI und CIA umgekrempelt.
Und: US-Bürger begannen zum ersten Male zu begreifen, dass auch ihre höchsten
Repräsentanten "Gauner" und "Verbrecher" sein können. Seither haben Medien und
ihre investigativen Geschichten in der öffentlichen und politischen Diskussion
ein sehr hohes Gewicht. Dies ist eigentlich die nachhaltigste Wirkung dieser
Affäre, die ganz banal mit einem Einbruch (ins Watergate-Building) begonnen
hatte - etwas, was jeden Tag vorkommt und so gesehen kaum nennenswerte Aufmerksamkeit
erregt.
Noch bedeutender als die ‚positiv' beschriebenen Fälle sind die Negativbeispiele, bei denen es keine Informanten vorher gegeben hatte. ‚Bedeutend' in dem Sinne, um deutlich zu machen, wie unverzichtbar Menschen sind, die rechtzeitig Alarm schlagen. Es sind dies gleichzeitig jene Fälle, an die sich fast jeder erinnern kann, weil "bad news" eben stärker beachtet werden. Es genügt daher an dieser Stelle, einige Namen und Stichworte aus der jüngsten Zeit aufzurufen.
Zum Beispiel das ICE-Unglück von Eschede aus dem Jahre 1998: ein kaputter
Radreifen, der am Anfang eine Kette weiterer Katastrophen stand, kostete 101
Menschen das Leben und weiteren 100 Fahrgästen irreparable Gesundheitsschäden
und lebenslange Qualen. Das Gericht hat den Prozess am 19. Mai 2003 eingestellt
- die Schuldfrage im strafrechtlichen Sinne, die den lückenlosen Nachweis eines
eindeutigen und ursächlichen Kausalzusammenhangs voraussetzt, war für die Richter,
die keine Techniker und keine Sicherheitsmanager sind, nicht zweifelsfrei zu
klären. (mehr >>>)
Der Umstand, dass der ICE "Wilhelm Conrad Röntgen", der jeden Tag dieselbe Strecke
fuhr, wegen Problemen am fraglichen Radreifen bereits seit längerer Zeit in
einen Wartungscheck hätte fahren müssen, war allerdings mehreren zuständigen
Personen bekannt. Aber: Niemand, der davon wusste, hatte Alarm geschlagen -
weder bei den zuständigen Aufsichts- und Kontrollstellen der Bahn noch bei irgendeinem
Journalisten. Jedem Medienvertreter hätte wohl eingeleuchtet, dass Sicherheitschecks
aus Gründen der "Sicherheit" durchgeführt werden. Und wenn sicherheitsrelevante
Probleme, die offenkundig sind, nicht auf der Stelle beseitigt werden, ist der
eigentliche Zweck von Sicherheitsmaßnahmen gleich Null. Beziehungsweise umgekehrt
das Risiko für alle, die sich in eine solchen Zug setzen, auf der Stelle ganz
hoch. Sicherheitsmängel, mangelnde Sicherheitskontrollen, ungenügendes Kontrollmanagement
fordern zum sofortigen Handeln heraus und sind zugleich wichtige und hochbrisante
Themen für die Medien.
Gleiches gilt für die vielen anderen (eingetretenen) Katastrophen. Zum Beispiel für die - eigentlich - bekannten Gefahren in unzureichend gesicherten Autotunnels. Oder die im Jahre 2000 in Brand geratene Gletscherbahn in Kaprun - einem Unglück, bei dem 155 Tote zu beklagen waren. Im Februar 2004 sind in Salzburg alle 16 Angeklagten (Mitarbeiter der Kapruner Bergbahnen, TÜV-Spezialisten, Konstrukteure usw.) vom Vorwurf freigesprochen worden, den Unfall "fahrlässig" verursacht zu haben. Die Angehörigen müssen Ansprüche jetzt auf zivilrechtlichem Weg durchsetzen, um mittels kleiner 'Entschädigungen' finanziell weiter existieren zu können (mehr >>>).
Anderes Beispiel: Der französische Düsenjet "Concorde", der im Juli
2000 kurz nach dem Start auf dem Flughafen von Paris noch während des
Abhebens vom Boden in Brand geriet und keine zwei Minuten später auf ein Hotel
abstürzte (113 Tote). Hier war die Öffentlichkeit nicht nur entsetzt, sondern
auch erstaunt zu erfahren, dass es zuvor bereits etwa 80 kritische Situationen
bei Starts und Landungen mit diesem Überschallflugzeug gegeben hatte.
Niemand vom Bodenpersonal, niemand von der Crew, aber auch kein einziger Passagier
hatte offenbar je irgendwem von solchen Problemen berichtet, der irgendwie hätte
handeln können - sei es intern durch Überprüfung oder zusätzliche Sicherheitschecks,
sei es durch Alarmierung der Öffentlichkeit. Von diesen bereits seit längerem
dräuenden Problemen erfuhr die Öffentlichkeit erst nach dem Desaster - durch
einen (nachträglich erstellten) Untersuchungsbericht und durch Befragung von
Zeugen.
Es betrifft aber nicht nur Unglücke, die Menschenleben kosten, sondern
auch Affären und deren wirtschaftliche Folgen. Der Berliner Bankenskandal
(Bankenholding mit Landesbeteiligung, in der sich Politiker finanziell eingenistet
hatten, die sich sozusagen selbst 'kontrollierten') hat sich inzwischen zum
finanzielles Desaster für die deutsche Hauptstadt ausgeweitet und beschäftigt
seit 2001 einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Filz, politischer
und ökonomischer Größenwahn haben dafür gesorgt, dass die
parlamentarischen Abgeordneten in Berlin vor folgender Alternative standen:
entweder die Schalter aller beteiligten Banken zu schließen (z.B. die
Sparkasse, die Berliner Bank usw.) oder eine vollständige Übernahme
aller aktuellen und künftigen finanziellen Risiken aus den gigantischen
Spekulationsgeschäften mit Immobilien in ganz Deutschland. Diese "Risikoabschirmung"
durch das Parlament in Höhe von über 21,6 Milliarden Euro ist fast
so groß wie der gesamte Landeshaushalt für ein ganzes Jahr.
Die finanziellen Folgen für die knapp Viermillionenstadt sind dramatisch:
Gebühren (Kita, Wasser, Müllbeseitigung etc.) werden seither an allen
Ecken & Enden drastisch angehoben, gleichzeitig die Ausgaben für Verkehr,
Bildung oder Soziales usw. radikal zurückgefahren - eine zukunftsweisende
Politikgestaltung ist praktisch nicht mehr möglich.
Die Missstände kamen erst Anfang 2001 durch die Medien zum Vorschein, obwohl
Missmanagement, Inkompetenz sowie die ganzen Tricks und bankinternen Manipulationen
bereits seit Mitte der 90er Jahre währten. Von den rund 16.000 Beschäftigten
haben aber nur etwa 10 Personen Informationen an die Presse gegeben - dies aber
auch erst sehr spät, als es eigentlich bereits 'zu spät' war. Zehn
Informanten von 16.000 Angestellten machen zahlenmäßig ein halbes
Promille aus - also ein Zwanzigstel von einem (einzigen) Prozent. Das ist nicht
viel. Entsprechend groß sind heute die Probleme ...
Aktuell sind leider immer wieder Beispiele aus der Luftfahrt. Im Januar 2004
war es der Absturz einer Boeing 737 der ägyptischen Fluglinie Flash
Airlines ins Rote Meer unmittelbar nach dem Start. Hätten die 133 Urlauber
aus Frankreich, die sich auf dem Rückweg befanden, die Informationen gehabt,
über die die schweizerische "Bundesanstalt für zivile Luftfahrt
(BAZL)" in Bern verfügte, wären sie möglicherweise erst
gar nicht in die Todesmaschine eingestiegen. Beziehungsweise hätte Flash
Airlines seine beiden Flugzeuge und den gesamten Flugbetrieb besser in Schuss
halten müssen, um überhaupt Kunden zu bekommen.
Das "BAZL" hatte bereits im Jahr 2002 im Rahmen von Stichproben beide
Boeings der Airline gecheckt und gravierende Sicherheits- und Wartungsmängel
festgestellt. Da weder die Airline noch die ägyptischen Behörden auf
die Beanstandungen reagierten, verfügte das "BAZL" ein absolutes
Überflug- und Landeverbot für alle schweizerischen Flughäfen.
Allerdings wurden und werden solche Informationen auf Grund eines "Gentlement
Agreement" mit der "ECAC" (Conference europeenne de l' aviation
civile) "geheim" gehalten, so das BAZL. Gleiches gilt bisher für
die anderen europäischen Länder. Erst jetzt fangen die ersten Institutionen
an, 'Schwarze Listen' zu veröffentlichen. Dies ist allerdings nur ein kleiner
Schritt weiter (mehr...)
...
Im Monat August des Jahres 2005 waren dann gleich fünf
Flieger abgestürzt oder verunglückt - insgesamt 340 Tote. Der bekannteste
"Fall" betraf die Boeing 737 der Helios Airways aus Zypern.
Offenbar wegen Ausfalls der Sauerstoffversorgung bzw. des Luftdruckausgleichs
wurden beide Piloten bewusstlos - das Flugzeug steuerte führungslos in
Richtung Athen bis es 40 km vor dem Großflughafen in einem bergigen Gebiet
zerschellte - 121 Tote.
Erst nach diesem tragischen Vorfall wurden Informationen bekannt, dass der ein
oder andere Mitarbeiter der Airline schon mal von solchen Problemen oder sonstigen
Unregelmäßigkeiten bei den Helios-Flugzeugen gehört hatte oder
zu berichten wusste, dass die Flieger nicht sonderlich gut gewartet wurden.
Das Jahr 2005 steht auch für die ersten Gammelfleisch-Skandale,
die bekannt wurden: z.B. jener aus dem Landkreis Cloppenburg: 33 Tonnen "Ekelfleisch"
wurden am 2. November bei einer Durchsuchung der Fa. Bünnemeyer in Lastrup
sichergestellt. Allein aus diesem Fund lassen sich runde 66.000 Packungen Fleisch
a 1 Pfund machen, ausreichend um eine mittlere Großstadt zu versorgen.
In Bayern beispielsweise hatte zu dieser Zeit das Hauptzollamt Landshut längst
einen sechsseitigen Ermittlungsbericht an die Kripo in Passau geschickt: wegen
des Verdachts auf "Verstöße gegen die Tierseuchen- bzw. Hygiene-Verordnung"
bei der Fa. Berger-Wild. Ein ganzes halbes Jahr blieb dieser Bericht liegen,
bis ihn die Kripo an das Veterinäramt Passau weiterleitete. Dort handelte
man dann schnell und wenige Tage später durchsuchten Beamte die bekannte
Delikatessenfirma, die aus alten "Wildenten" frische "Fasane"
machte und bei der Wahl ihrer Mittel nicht zimperlich war. Niemand aus den Behörden,
die zuvor eingeschaltet waren, und keiner der beaufsichtigenden Tierärzte
hatte je einen Hinweis nach außen gegeben.
Erst nach diesen Aktionen wurde die Kette der Gammelfleischfälle immer
offensichtlicher bzw. öffentlicher: seit 2006 löste ein Skandal den
anderen ab. Jahrzehntelang hatten Deutschlands unzählige Fleischverbraucher
unbewußt altes Fleisch, in der Haltbarkeit längst abgelaufen und
teilweise bereits innerlich verfault, aber mit optischen Aufhellern und so genannten
Stabilisatoren wieder aufgehübscht und neu etikettiert, als gefrorene Frischware
verzehrt.
2006, konkret am 2. Januar, mussten mehrere Familien in einer kleinen bayerischen Stadt spüren, was es bedeutet, wenn niemand Alarm schlägt: unter den Schneemassen war das Dach der Eissporthalle in Bad Reichenhall eingestürzt und begrub 49 Menschen unter sich: 34 konnten z.T. schwerverletzt geborgen werden, 15 starben - entweder sofort oder erst nach längeren Qualen, weil sie nicht rechtzeitig freigeschaufelt werden konnten.
Die Liste der Versäumnisse dieses Unglücks ist lang, wie die Staatsanwaltschaft in Traunstein mittels mehrerer Gutachten festgestellt hatte. Die Mängelliste ist gleichzeitig eine Liste versäumten Alarmschlagens:
Whistleblower-Informationen hätten dieses und die anderen Desaster vermutlich verhindern können.
Denn Whistleblowing bedeutet: vorher reagieren. Egal, ob es sich um große oder kleinere Probleme handelt.